Wir helfen Ihnen, die Unternehmensnachfolge nach Ihren Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen zu regeln und umzusetzen. Dabei beraten wir Sie umfassend in steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Von der gesellschaftsrechtlichen Beratung und der Strukturierung Ihres Familienunternehmens, unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen, bis hin zur privaten Vermögensnachfolge, sind Sie bei uns in besten Händen.
Neben veränderten Rahmenbedingungen können die Anlässe einer Umstrukturierung und Umwandlung vielfältig sein: sei es im Rahmen der Vorbereitung eines anstehenden Erwerbs oder der Veräußerung Ihres Unternehmens oder einer Beteiligung oder für Zwecke der steuerlichen Optimierung. Auch in diesen Fällen beraten und begleiten wir Sie gern.
Nur wenn diese individuellen Punkte und die persönlichen Voraussetzungen in der Planung berücksichtigt werden, entsteht ein Finanzierungskonzept das am besten zu Ihnen passt, die Bank überzeugt, Ihnen Sicherheit bietet und mit dem Sie sehr viel Geld sparen können.
Unsere Leistungen für Sie:
Gerne stellen wir Ihnen Räume zur Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Finanzamt in unserer Kanzlei zur Verfügung. Durch regelmäßige Fortbildungen gewährleisten wir Fachkompetenz auf dem aktuellen Stand des Steuerrechts und diskutieren mit dem Finanzamt auf Augenhöhe.
Wir verarbeiten Ihre digitalen Belege, wir unterstützen Ihre Auftragsabwicklung, Ihren Zahlungsverkehr und Ihr Mahnwesen durch zeitgemäße Datenverarbeitung. Für Ihre Kalkulation erstellen wir eine Kosten- und Leistungsrechnung als Datengrundlage.
Aus Ihren Zahlen fertigen wir zeitnah Auswertungen, die Sie bei Ihren Entscheidungen und der betriebswirtschaftlichen Leitung Ihres Unternehmens unterstützen. Gern stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie Ihre Buchführung selbst in Ihrem Unternehmen erstellen möchten.
Wir übernehmen für Sie die fristgerechte Anmeldung von Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträgen. Ebenso erstellen und übermitteln wir sämtliche jährliche und unterjährige Meldungen an Sozialversicherungsträger und die Finanzbehörde. Ergänzend können wir Ihnen auch verschiedene zusätzliche statistische Auswertungen für Ihre Unternehmenssteuerung bereitstellen.
Wir helfen Ihnen bei der Lohnoptimierung und unterrichten Sie über gesetzliche Änderungen. Wir weisen Sie im Vorfeld daraufhin, welche Unterlagen für spätere Prüfungen von Ihnen vorgehalten werden müssen.
Wir klären Sie über Ihre Wahlrechte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf und besprechen mit Ihnen die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der getroffenen Entscheidung. Ihren fertigen handelsrechtlichen Jahresabschluss senden wir für Sie zur Wahrung der Offenlegungspflicht an den Bundesanzeiger und den ggf. abweichenden steuerlichen Jahresabschluss als E-Bilanz oder EÜR an das Finanzamt.
Damit haben Sie ein weiteres Informationsinstrument, welches nicht nur Ihnen sondern auch Ihren Kapitalgebern Entscheidungskriterium ist.
Wir wollen nicht nur das Jahresende zum Beratungsanlass nehmen, sondern Sie auch unterjährig begleiten, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern, sei es betrieblich oder privat. Die jährlichen Abschlusszahlungen können wir so durch die Anpassung der Vorauszahlungen oder auch allein durch die zeitliche Planung, wann eine Erklärung abgegeben wird, steuern.
Neben diesen turnusmäßigen Erklärungen übernehmen wir auch gern die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Sie.
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